Satzung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Perleberg hat am 25.11.2004, zuletzt geändert am 09.05.2012, folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 - Allgemeines

Die Stadtbibliothek Perleberg ist eine von der Stadt Perleberg getragene ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentliche Einrichtung.

 

§ 2 - Aufgabenstellung

1. Der Stadtbibliothek Perleberg obliegt es als einer öffentlichen Bibliothek, Bürger mit Printmedien, digitalen Medien und Informationen, die sich aus den Anforderungen von Bildung, Berufsleben, aus politischen, kulturellen und Unterhaltungsbedürfnissen ergeben, zu versorgen.

2. Die Benutzung der Stadtbibliothek Perleberg sowie die Ausleihe von Medieneinheiten sind jedermann gestattet. Die Modalitäten der Ausleihe werden in der Benutzungsordnung geregelt.

 

§ 3 - Finanzierung

1. Die Stadtbibliothek Perleberg ist eine haushaltsfinanzierte Einrichtung der Stadt Perleberg.

2. Ihr Finanzbedarf wird gedeckt aus:

a) Haushaltsmitteln der Stadt Perleberg;

b) Fördermitteln des Landes gemäß dessen Regelungen;

c) Einnahmen der Stadtbibliothek Perleberg aus Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührensatzung.

 

§ 4 - Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Satzung der Stadtbibliothek Perleberg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Unsere Satzung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Satzung der Stadtbibliothek Perleberg.