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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 14.10.2020

URL: www.stadt-perleberg.de

 

Die Stadt Perleberg setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.stadt-perleberg.de.

 

Die Stadt Perleberg ist bemüht, seine Website https://www.stadt-perleberg.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Link: BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (Link: BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (Link: BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (Link: WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549 (Link), Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Stadt Perleberg ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
  • Weitere Bemühungen werden nachträglich ergänzt!

 
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

  • WCAG 2.1 LEVEL A

 
Aktueller Status der Inhaltskonformität

  • Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

 
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • Videos: Noch nicht alle unsere Videos haben derzeit einen Untertitel.
  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Beispielsweise werden Satzungen, Richtlinie und Verordnungen mit Unterschrift eingescannt.
  • Einfache Sprache: Wir sind bemüht zeitnahe einen Reiter mit Leichter Sprache einzurichten.
  • Andere Probleme: Wir sind bemüht, Unterseiten mit Tabellen an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen.
     

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Microsoft Edge
  • Internet Explorer (Windows)
  • Google Chrome
  • Opera
  • Mozilla Firefox

 
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • NVDA ScreenReader (Bildschirmausleseprogramm)
  • ReadSpeaker (Text-to-Speech-Lösungen)
  • Screenreader JAWS (Sprachausgabe)

 

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

 
Bewertungsmethoden
Die Stadt Perleberg hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
  • Eine externe Bewertung steht noch aus

 
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

  • Telefon: (03876) 781 0
  • E-Mail:  
  • Firmenanschrift: Großer Markt, 19348 Perleberg

 
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
 
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
 
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
 
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail:  
 
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Stadt Perleberg

Frau J. Schmidt

SB 112 | Organisation und Verwaltungsaufgaben

 

PDF: Erklärung zur Barrierefreiheit

Link: Feedbackformular zur Barrierefreiheit

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